Zwischenfrüchte (inkl. Gräsermischungen) sind mit Gewichtungsfaktor 0,3 auf die ökologischen Vorrangflächen anrechenbar. Dabei ist per Definition vorgegeben, dass zum einen die eingesetzten Saatgut-Mischungen mindestens 2 Arten aus der Positivliste enthalten, und zum anderen der Samenantiel einer Art sowie der Anteil an Grassamen zwingend unterhalb von 60% in der Mischung liegen müssen.
Von den LG Qualitäts-Gräsermischungen für Ackerfutterbau sind damit folgende Mischungen "greening-fähig" (detailliertere Informationen in der PDF):
# | Datei | Größe | Sammlung | Download |
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1 | LG_Gras_Greening.pdf | 64 KB | PDF herunterladen |